Schulreglement Tanz

Unterricht und Beratung
Der Unterricht wird von ausgebildeten Tanzlehrpersonen erteilt. Schulleitung, Leitung Abteilung Tanz und Tanzlehrpersonen stehen den Kursteilnehmenden, bzw. den Eltern auf vorherige Anmeldung hin für Gespräche und Vorabklärungen zur Verfügung.

Aufnahme
Der Eintritt in die Tanzschule erfolgt für Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu Semesterbeginn. Über Ausnahmen entscheidet die Tanzlehrperson in Absprache mit der Leitung Abteilung Tanz. Anmeldungen nimmt das Sekreatriat bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni entgegen. Der Eintritt für Erwachsene ist jederzeit möglich nach Absprache mit der Leitung Abteilung Tanz und der unterrichtenden Tanzlehrperson.

Unterrichtsbekleidung
Die Teilnehmenden bzw. die Eltern stellen allfällige Spezialschuhe (Stepptanz, Ballett etc.) selber. Die entsprechende Tanzlehrperson und die Leitung Abteilung Tanz sind dabei behilflich.

Unterrichtszeiten
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Schulgemeinde Weinfelden.

Tanzlehrpersonen und Kursteilnehmende sind verpflichtet, einander Absenzen rechtzeitig spätestens am Vortag mitzuteilen. Die Tanzlehrperson kann für die Absenz eines Schülers bzw. einer Schülerin eine schriftliche Erklärung der Eltern verlangen. Lektionen, die wegen Verhinderung seitens der Teilnehmenden verpasst werden können nicht vor- oder nachgeholt werden. Die im Stundenplan angegebenen Unterrichtslektionen können bei Absenz einer Tanzlehrperson von einer Stellvertretung Übernommen werden.

Lektionen, die wegen Verhinderungen von Tanzlehrpersonen ausfallen, können in anderen Lektionen vor- oder nachgeholt werden. Über die gewählten Lektionen muss das Sekretariat vorgängig informiert werden. Für ausgefallene Unterrichtslektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ausnahmen bewilligt die Leitung Abteilung Tanz bei begründetem Austritt vor Semesterende oder bei einem zwangsmässigen zusammenhängenden Unterbruch von mindestens drei Wochen.

Austritt und Versicherung
Der Austritt erfolgt nur auf Semesterende. Er ist bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni schriftlich dem Sekretariat zu melden, sonst werden die Kosten für ein weiteres Semester fällig. Vorstand, Schulleitung und Leitung Abteilung Tanz behalten sich vor, einen Schüler oder eine Schülerin aus disziplinarischen Gründen vom Unterricht auszuschliessen.

Für den Versicherungsschutz sind die Kursteilnehmenden bzw. deren Eltern
selbst verantwortlich.