Unterricht und Beratung
Der Unterricht wird von ausgebildeten Tanzlehrpersonen
erteilt. Schulleitung,
Leitung Abteilung Tanz und Tanzlehrpersonen stehen den
Kursteilnehmenden,
bzw. den Eltern auf vorherige Anmeldung hin für
Gespräche und Vorabklärungen
zur Verfügung.
Aufnahme
Der Eintritt in die Tanzschule erfolgt für Kinder
und Jugendliche grundsätzlich
zu Semesterbeginn. Über Ausnahmen entscheidet die
Tanzlehrperson in Absprache
mit der Leitung Abteilung Tanz. Anmeldungen nimmt das
Sekreatriat
bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni entgegen.
Der Eintritt für Erwachsene
ist jederzeit möglich nach Absprache mit der Leitung
Abteilung Tanz und der
unterrichtenden Tanzlehrperson.
Unterrichtsbekleidung
Die Teilnehmenden bzw. die Eltern stellen allfällige
Spezialschuhe (Stepptanz,
Ballett etc.) selber. Die entsprechende Tanzlehrperson
und die Leitung Abteilung
Tanz sind dabei behilflich.
Unterrichtszeiten
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Schulgemeinde
Weinfelden.
Tanzlehrpersonen und Kursteilnehmende sind verpflichtet, einander Absenzen rechtzeitig spätestens am Vortag mitzuteilen. Die Tanzlehrperson kann für die Absenz eines Schülers bzw. einer Schülerin eine schriftliche Erklärung der Eltern verlangen. Lektionen, die wegen Verhinderung seitens der Teilnehmenden verpasst werden können nicht vor- oder nachgeholt werden. Die im Stundenplan angegebenen Unterrichtslektionen können bei Absenz einer Tanzlehrperson von einer Stellvertretung Übernommen werden.
Lektionen, die wegen Verhinderungen von Tanzlehrpersonen ausfallen, können in anderen Lektionen vor- oder nachgeholt werden. Über die gewählten Lektionen muss das Sekretariat vorgängig informiert werden. Für ausgefallene Unterrichtslektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ausnahmen bewilligt die Leitung Abteilung Tanz bei begründetem Austritt vor Semesterende oder bei einem zwangsmässigen zusammenhängenden Unterbruch von mindestens drei Wochen.
Austritt und Versicherung
Der Austritt erfolgt nur auf Semesterende. Er ist bis
spätestens 15. Januar bzw.
15. Juni schriftlich dem Sekretariat zu melden, sonst
werden die Kosten für ein
weiteres Semester fällig. Vorstand, Schulleitung
und Leitung Abteilung Tanz
behalten sich vor, einen Schüler oder eine Schülerin
aus disziplinarischen
Gründen vom Unterricht auszuschliessen.
Für den Versicherungsschutz sind die Kursteilnehmenden
bzw. deren Eltern
selbst verantwortlich.
